Wir haben ein Procedere festgelegt, wie ehemalige Leasing-Räder versichert werden können.
Normalerweise ist es ja so, dass die Kaufrechnung des (gebrauchten) Rades die Basis für die Versicherung bildet. Ist das Rad älter als 6 Monate ab Kaufdatum kann der Kunde es bei Ihnen taxieren lassen und Sie legen den aktuellen Wert des sich technisch in einwandfreiem Zustand befindenden Rades fest – der max. gleich oder niedriger sein wird als der Wert, den die Kaufrechnung ausweist.
Zu diesem Wert kann das Rad dann versichert werden.
Bei den ehemaligen Leasing-Rädern ist es umgekehrt. Die meisten werden für einen viel geringeren Betrag abgekauft als sie es noch Wert sind. Der Kunde hat das Rad ja schon über die Leasing-Raten bezahlt.
Auch hier können Sie jetzt eine Taxierung vornehmen. Sollte das Rad also für z. B. 300 € nach dem Leasing abgekauft worden sein, und Sie stellen fest, es ist aber 1.200 € Wert, dann kann Ihr Kunde dieses für diesen höheren Wert versichern. Wichtig ist, dass er trotzdem die Abkaufrechnung aufbewahrt.
Fragen? Ihr Ansprechpartner im Außendienst steht Ihnen gerne zur Verfügung!